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Geschäftsordnung

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Die Geschäftsordnung regelt in Ergänzung zur Vereinssatzung, die Amtszeit und Wahlperioden der Vorstandschaft, die Einberufung von Vorstandssitzungen sowie die Verteilung und den Umfang der Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Außerdem werden die Höhe des Beitrages, der Zahlungsmodus, die Kündigungsfristen und Kündigungstermine geregelt.

Die Amtszeit der Vorstandschaft beträgt 2 Jahre. Um eine kontinuierliche Vorstandsarbeit zu gewährleisten, wird in ungeraden Jahren der 1. Vorsitzende und der Schriftführer, in geraden Jahren der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Festausschußvorsitzende gewählt.

Vorstandssitzungen werden bei Bedarf bzw. auf Verlangen von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit durch den 2. Vorsitzenden, einberufen.

In den Vorstandssitzungen wird unter anderem entschieden über


  • die Neuaufnahme von Mitgliedern gem. § 3 Absatz (3)


  • Maßnahmen gegen Mitglieder gem. §§ 7 und 8 der Vereinssatzung.


  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 18,00 / Jahr. Er ist entweder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder durch Dauerauftrag zu entrichten


  • Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres möglich.


Aufgaben der Vorstandsmitglieder gem. § 11 Absatz (4):

I. 1. Vorsitzender.

  • Er ist verantwortlich für


  • die Führung der UK als Verein


  • die Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich laut Satzung und gemäß §26 BGB zusammen mit dem 2. Vorsitzenden


  • die Öffentlichkeitsarbeit


  • die laufende Kontrolle des Vereinsvermögens, des Inventars, der finanziellen Verhältnisse der UK


  • die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht sowie die Meldung von Änderungen


  • die Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen


  • die Erstellung der Mitgliedsausweise


  • die Erstellung des Jahresrechenschaftsberichtes an die Mitglieder


  • die Teilnahme als Repräsentant der UK bei öffentlichen Veranstaltungen


  • den Abschluß von Verträgen


II. 2. Vorsitzender.

  • Er


  • unterstützt den 1. Vorsitzenden in allen Vereinsbelangen


  • vertritt den 1. Vorsitzenden in allen Belangen bei dessen Abwesenheit.


III. Schatzmeister.

  • Er ist verantwortlich für


  • die Führung des Kassenbuches


  • Zahlung der Rechnungen auf barem und unbarem Wege.


  • den Einzug der Mitgliedsbeiträge


  • die Führung der Mitgliederkartei.


  • Er


  • wird bei Abwesenheit durch den 1. Vorsitzenden vertreten


  • rechnet bei Veranstaltungen mit Künstlern, Musik und Aushilfspersonal ab


  • legt auf Verlangen Bücher und Kassenunterlagen den Kassenprüfern vor


  • legt bei der Mitgliederversammlung den Kassenbericht vor


IV. Schriftführer.

  • Dieser übernimmt


  • anfallende Schreibarbeiten während des laufenden Geschäftsjahres


  • die Niederschrift des Protokolls während der Vorstandssitzungen


  • die Niederschrift des Protokolls während der Jahreshauptversammlung.


V. Festausschußvorsitzender.

  • Dieser


  • übernimmt die gesellige Betreuung der Mitglieder


  • erarbeitet einen Jahresveranstaltungsplan


  • bereitet die einzelnen Veranstaltungen vor


  • trifft die Auswahl der Künstler und Musikgruppen in Absprache mit dem Vorstand.


Gersfeld, 05.05.2000




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