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Wahlordnung

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Verfahren für die Wahl der Vorstandsmitglieder der
Unteroffizierkameradschaft Wasserkuppe e.V.


Gemäß § 12, Absatz 1 der Vereinssatzung wird der Vorstand von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung gewählt. Ein festgelegtes Verfahren erleichtert sowohl den gesamten Wahlablauf als auch dessen Vorbereitung.

  • Während der Mitgliederversammlung beruft der 1. Vorsitzende oder dessen Vertreter ein Mitglied als Wahlvorstand und zwei weitere Mitglieder als Wahlhelfer. Diese bilden den Wahlausschuß.


  • Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl übergibt der 1. Vorsitzende dem Wahlvorstand ein Wählerverzeichnis und die Leitung der Mitgliederversammlung.


  • Der Wahlvorstand stellt durch Vergleich des Wählerverzeichnisses mit der Anwesenheitsliste die Stimmberechtigten sowie die Beschlußfähigkeit fest.


  • Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.


  • Von den Mitgliedern können Wahlvorschläge in schriftlicher oder mündlicher Form dem Wahlvorstand übergeben werden. Der Wahlvorschlag muß Name, Vorname und vorgeschlagene Vorstandsfunktion enthalten. Ein Vorschlag wird nur dann beachtet, wenn der Vorgeschlagene sein Einverständnis erklärt hat.


  • Die Vorgeschlagenen müssen namentlich mit Vorstandsfunktion den anwesenden Mitgliedern bekanntgegeben werden.


  • Einsprüche oder Widerruf des Einverständnisses durch den Vorgeschlagen sind vor der Stimmabgabe zu klären.


  • Vor Beginn des Wahlganges ist über die Wahlmethode abzustimmen.


Bei offener Wahl (nur zu empfehlen, wenn pro Vorstandsfunktion nur 1 Vorschlag vorliegt)

  • Es wird die Vorstandsfunktion, der Name und Vorname des Vorgeschlagenen aufgerufen und durch Heben der Hand für Ja und für Nein abgestimmt. Es gilt die Mehrheit der Ja- Stimmen, bei Gleichheit der Ja- und Nein- Stimmen gilt der Vorgeschlagene als nicht gewählt.


Bei geheimer Wahl

  • Es werden Stimmzettel benutzt, die durch den Vorstand vorzubereiten sind. Sie beinhalten die Vorstandsfunktion, laufende Nummer (z.B. 1. - 2.) und für jede Nummer ein Kästchen Ja und Nein. Auf einer Übersicht wird bekanntgegeben wer für die Vorstandsfunktion unter Nummer 1) bzw. 2) kanditiert. Es ist dann durch Ankreuzen hinter der betreffenden Nummer zu wählen.


  • Es darf pro Vorstandsfunktion nur eine Stimme abgegeben werden, d.h. wenn 2 Vorschläge vorliegen, darf, wenn bei dem einen Ja angekreuzt wurde, bei dem anderen nicht Nein angekreuzt werden.


  • Durch Einwerfen des Stimmzettels in ein als Wahlurne dienendes Behältnis ist der persönliche Wahlgang beendet.


  • Haben alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ihre Wahl beendet, verkündet der Wahlvorstand das Ende der Wahl und zieht sich mit den Wahlhelfern zur Stimmenauszählung zurück.


  • Der 1. Vorsitzende übernimmt wieder den Vorsitz der Mitgliederversammlung und fährt in der Führung des weiteren Versammlungsablaufes fort.


  • Die Stimmenauszählung hat durch jedes Wahlausschußmitglied, also dreimal, zu erfolgen.


  • Ungültig sind solche Stimmabgaben, die für eine Vorstandsfunktion mehr als eine Stimme aufzeigen.


  • Gewählt ist jeweils das Vorstandsmitglied, das die meisten Ja- Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichheit der Ja- und Nein- Stimmen gilt der Vorgeschlagene als nicht gewählt.


  • Das gültige Wahlergebnis ist allen Mitgliedern bekanntzugeben.


  • Ein Wahlprotokoll ist zu führen.


Gersfeld, 05.05.2000




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